Allgemeine Vertragsbedingungen/ Stornobedingungen:
Das Mietverhältnis gilt nur für die angegebene Zeit und die angemeldete Personenzahl gemäß der zugesagten Bestätigung im Mietvertrag.
Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Anzahlung in Höhe von 20% des Übernachtungspreises fristgerecht geleistet wird. Für die Bestätigung der Annahme des Gastaufnahmevertrages ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
Die Schlüsselübergabe erfolgt am Anreisetag ab 15.00 Uhr direkt vor Ort oder nach Absprache. Im Fall einer Anreise nach 18.00 Uhr bitte ich um rechtzeitige Information. Die Reservierung wird bis 13.00 Uhr des auf den Mietbeginn folgenden Tages aufrecht gehalten. Danach entfällt die Verpflichtung zur Reservierung. Am Abreisetag kann das Ferienhaus/ Ferienwohnung bis 10.00 Uhr genutzt werden.
Für beschädigte, verlorengegangene und nicht ordnungsgemäß in der Wohnung hinterlassene Schlüssel haftet der Mieter.
Beim Verlassen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, die Mülleimer zu leeren, Glas und Flaschen oder ähnliches zu entsorgen, benutzte Küchengeräte, Kamin und Grill gereinigt und das Geschirr gewaschen in die Schränke zu sortieren, alle Fenster zu schließen und die Wohnung in einem geordneten, besenreinen Zustand zu übergeben.
Aus Gründen des Brandschutzes bitten wir darum, den offenen Kamin in der Klosterküche am Abreisetag nicht mehr zu benutzen.
Eine Fremd- oder Weitervermietung der Wohnung wird hiermit untersagt. Eine Überschreitung der angemeldeten Personenzahl ist nur mit Zustimmung der Vermieterin erlaubt und muss vor Reiseantritt abgestimmt werden. Dafür fallen zusätzliche Gebühren pro Person und Nacht an.
Während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar und Mobiliar sind durch den Mieter ohne Verschuldungsnachweis zum Selbstkostenpreis zu ersetzen. Bei schweren Zerstörungen bis hin zur Unbewohnbarkeit des Mietobjektes, die nicht bis zur Anreise nachfolgender Gäste behoben werden können, übernimmt der für die Schäden verantwortliche Mieter zudem die Kosten für den Nutzungsausfall und die Rückerstattung des Reisepreises für nachfolgende Urlaubsgäste im betreffenden Mietobjekt.
Wird das Mietobjekt nicht im vertragsgemäßen Zustand angetroffen oder treten Umstände ein, die die Vermieterin zu verantworten hat, muss der Mieter die Beanstandung unverzüglich, spätestens jedoch am ersten Tag nach seiner Anreise bei der Vermieterin anzeigen. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. Die Vermieterin haftet im Rahmen Ihrer Sorgfaltspflicht für die ordentliche und vertragsgerechte Bereitstellung des Mietobjektes. Sie haftet nicht für eventuelle Auswirkungen von Straßenbauarbeiten und extremen Wetterbedingungen.
(nur gültig für direkte Buchungen über www.quedlinburg-urlaub.com oder telefonisch bei Frau Ina Lehmann unter +49 173 6217422 oder +49 3946 701112
Stornierungen bis zum 15. Tag vor Anreise sind kostenfrei, es fällt eine Bearbeitungsgebühr an
Stornierungen ab dem 14. Tag vor Anreise und danach:
90% des Gesamtbetrages werden fällig
Bei Stornierungen wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro erhoben, die von dem erstattungsfähigen Betrag abgezogen wird.
Das Rauchen in den Mietobjekten ist ausdrücklich nicht gestattet.
Das Mitbringen von Haustieren muss vorab mit der Vermieterin abgestimmt werden.
Die Gebühr pro Haustier für den zusätzlichen Reinigungsaufwand beträgt 30,- € pro Aufenthalt. Sollten durch Haustiere Beschädigungen im Mietobjekt auftreten, sind diese unverzüglich zu melden. Werden nach Abreise Beschädigungen am Inventar festgestellt, trägt in jedem Fall der Mieter die Kosten für die fachgerechte Reparatur.
Änderungen von Leistungen und Preisen gegenüber den Angaben in den Prospekten sind durch den Vermieter jederzeit möglich. Die aktuellen Preise finden Sie auf dieser Homepage: www.quedlinburg-urlaub.com
Diese Preise sind bindend.
Der Vermieter ist laut Satzung der Stadt Quedlinburg verpflichtet das Inkasso im Auftrag zu übernehmen. Der Kurtaxe-Betrag wird bei Anreise der Gäste (Schlüsselübergabe) in bar kassiert. Die Gastkarte erhalten die Gäste direkt vom Vermieter. Diese berechtigt zu diversen Ermäßigungen bei Stadtführungen, dem Besuch der städtischen Museen und der kostenlosen Nutzung von Bussen im Regionalverkehr.
seit 01.07.2021 gilt der folgende Kurtaxebeitrag:
Erwachsene ab 18. Lebensjahr 3,00 € / Nacht
Kinder von 0 bis unter 6 Jahren kostenfrei
Kinder ab 6 bis 17 Jahren 1,00 € / Nacht
Schwerbehinderte ab 50% dauerhaft u. deren Begleitperson lt. amtl. Ausweis 1,50 € / Person u. Nacht
Schwerbeschädigte ab 100% dauerhaft u. deren Begleitperson sind von der Kurtaxe befreit.
(im Schwerbehindertenausweis muss ein "B" für Begleitperson vermerkt sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ermäßigung der Kurtaxe ist von den Berechtigten nachzuweisen)
Als Gerichtsstand wird Quedlinburg vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Rechtswirksame Erklärungen können nur von Frau Ina Lehmann abgegeben werden.
Ich wünsche Ihnen schon jetzt einen angenehmen Aufenthalt in Ihrem Mietobjekt und stehe Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.
Quedlinburger Urlaubsdomizile